Rheinische Post: Kommentar /
Stringentes Urteil zum Kindergeld
= VON ANTJE HÖNING
(ots) - F
kommen EU-Ausl
halbe Gro
stringent. Und so best
Praxis. Man muss eben zwischen den Sicherungssystemen unterscheiden.
Auf der einen Seite stehen Lohnersatzleistungen: In Deutschland
bekommt Arbeitslosengeld I nur, wer Beitr
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Auf der anderen Seite steht
das Kindergeld als einkommensunabh
ist jedes Kind grunds
die Eltern Vorst
davon, ob sie hier, im britischen Internat oder in den Karpaten
leben. Dennoch hat
den Lebenshaltungskosten des Landes abh
lebt. Das fordern CSU und AfD auch f
Motive des Vorsto
trotzdem. Deshalb hat die EU ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen
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Datum: 07.02.2019 - 15:18 Uhr
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