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Das ändert sich zum 1. Januar 2019

ID: 1529170

ARAG Experten informierenüber die wichtigsten Gesetzesänderungen in 2019


(businesspress24) - Traditionell beschert der Jahresbeginn den B"Mehr": Unter anderem mehr Rechte ft. Damit Sie gut informiert ins neue Jahr starten!



Mieterrechte werden gest

Seit Juni 2015 k



Bu

Gute Nachrichten gibt es f



Gesetzgeber bessert bei Pflege nach

Sp automatisch als genehmigt. Die Kehrseite zu den neuen Leistungen in Sachen Pflege: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens an. Wer keine Kinder hat, zahlt durch den Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozen



Erstmals Anspruch auf Br

Eine Weiterbildung, die Begleitung der Kinder durch die Schulzeit oder die Pflege von Angeh"Teilzeitfalle". Denn einen Anspruch auf sp



Grundfreibetrag steigt

Steuerzahler profitieren in 2019 erneut von einem hn Jahr steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 9.168 Euro f



Zus

Der Kinderfreibetrag wurde von 2.394 Euro auf 2.490 Euro je Elternteil erh Finanzamt im Steuerbescheid automatisch aus.



Jobticket und Dienstrad steuerfrei

Eine weitere Gesetzes damit keine "" gegen



H

Wie in jedem Jahr mogenannte Versicherungspflichtgrenze erh



G

Der Beitrag fg zahlen.



Entlastung f

Zum 1. Januar 2015 wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung der einkommensabh



Entlastung f

Selbstst



Regels

Mehr Geld haben im kommenden Jahr auch Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zur Verf



Mehr Rente f

Ein vom Gesetzgeber verabschiedetes Rentenpaket sieht ab dem 1. Januar 2019 Verbesserungen sowohl bei der Menen eine Nachzahlung. Bei der Erwerbsminderungsrente werden die sogenannten Zurechnungszeiten ausgedehnt. Durch die Zurechnungszeit werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als ob sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Lebensalter Beitr







Geringerer Rentenfreibetrag f

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkvoll versteuern.



Mehr Unterhalt f

Trennungskinder k"D" ver

Wie in der Vergangenheit werden die Bedarfss



Mindestlohn steigt in zwei Schritten

Das Mindestlohngesetz setzt seit Anfang 2015 in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze fest. Davon profitieren insbesondere Besch



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ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.12.2018 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Brigitta Mehring
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Politik & Gesellschaft


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