Das ändert sich zum 1. Januar 2019
ARAG Experten informierenüber die wichtigsten Gesetzesänderungen in 2019

(businesspress24) - Traditionell beschert der Jahresbeginn den B"Mehr": Unter anderem mehr Rechte ft. Damit Sie gut informiert ins neue Jahr starten!
Mieterrechte werden gest
Seit Juni 2015 k
Bu
Gute Nachrichten gibt es f
Gesetzgeber bessert bei Pflege nach
Sp automatisch als genehmigt. Die Kehrseite zu den neuen Leistungen in Sachen Pflege: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens an. Wer keine Kinder hat, zahlt durch den Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozen
Erstmals Anspruch auf Br
Eine Weiterbildung, die Begleitung der Kinder durch die Schulzeit oder die Pflege von Angeh"Teilzeitfalle". Denn einen Anspruch auf sp
Grundfreibetrag steigt
Steuerzahler profitieren in 2019 erneut von einem hn Jahr steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 9.168 Euro f
Zus
Der Kinderfreibetrag wurde von 2.394 Euro auf 2.490 Euro je Elternteil erh Finanzamt im Steuerbescheid automatisch aus.
Jobticket und Dienstrad steuerfrei
Eine weitere Gesetzes damit keine "" gegen
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Wie in jedem Jahr mogenannte Versicherungspflichtgrenze erh
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Der Beitrag fg zahlen.
Entlastung f
Zum 1. Januar 2015 wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung der einkommensabh
Entlastung f
Selbstst
Regels
Mehr Geld haben im kommenden Jahr auch Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zur Verf
Mehr Rente f
Ein vom Gesetzgeber verabschiedetes Rentenpaket sieht ab dem 1. Januar 2019 Verbesserungen sowohl bei der Menen eine Nachzahlung. Bei der Erwerbsminderungsrente werden die sogenannten Zurechnungszeiten ausgedehnt. Durch die Zurechnungszeit werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als ob sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Lebensalter Beitr
Geringerer Rentenfreibetrag f
Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkvoll versteuern.
Mehr Unterhalt f
Trennungskinder k"D" ver
Wie in der Vergangenheit werden die Bedarfss
Mindestlohn steigt in zwei Schritten
Das Mindestlohngesetz setzt seit Anfang 2015 in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze fest. Davon profitieren insbesondere Besch
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
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Datum: 27.12.2018 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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