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Westfalen-Blatt: Gericht spricht Kind 500.000 Euro Schmerzensgeld zu

ID: 1529140


(ots) - Das Oberlandesgericht Hamm hat einem geistig
behinderten M
Instanz 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

In dem 36 Seiten umfassenden Urteil, das dem WESTFALEN-BLATT
vorliegt, machen die Richter den Gyn
die Entbindung vornahm, f
verantwortlich. Das M
Kaiserschnitt zur Welt gekommen. Stunden nach der Geburt versagte der
Kreislauf, und der S
aber zun
finden. Das war nach Ansicht des 26. Zivilsenats ein "grober
Behandlungsfehler". Das neugeborene M

Die h
aber habe die unentdeckte Unterzuckerung zu einem irreversiblen
Hirnschaden gef

Das M
versorgt. Die Mutter sagte dem WESTFALEN-BLATT, sie habe kurz vor
Weihnachten
glauben k
sei. Das Gericht verurteilte den Gyn
dazu, f
Lebens durch seine Behinderung entstehen. Der Anwalt der Familie
sagte der Zeitung, der lange Rechtsstreit habe dazu gef
Gyn
Euro Zinsen schulde. Aktenzeichen OLG Hamm 26 U 9/16



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Christian Althoff
Telefon: 0521 585-261
c.althoff(at)westfalen-blatt.de

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Datum: 26.12.2018 - 20:00 Uhr
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