Mitteldeutsche Zeitung: zu e-evidence
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(ots) - Die Vorstellung, dass deutsche Internet-Unternehmen
am Ende mangels staatlicher Mitwirkungsm
Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein k
nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist, w
Nein, diese Verordnung muss nachgebessert werden. Wie bisher sollte
ein Richter den "Einbruch" in die Privatsph
genehmigen. Dieses Verfahren hat sich bew
werden.
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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de
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Datum: 07.12.2018 - 12:43 Uhr
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