FG Münster zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von aktivierten Miet- und Pachtzinsen
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(businesspress24) - Miet- oder Pachtzinsen, die als "unfertiges Erzeugnis" aktiviert sind, sind gewerbesteuerlich nicht hinzuzurechnen. Das hat das Finanzgericht M
Miet- und Pachtzinsen, einschlie- und Pachtzinsen als "unfertiges Erzeugnis" aktiviert, m
In dem zu Grunde liegenden Fall betrieb die Klurden. Zum Bilanzstichtag 31.12. nahm das Unternehmen daher eine Aktivierung als unfertiges Erzeugnis mit den Herstellungskosten vor und bezog die Mietzahlungen anteilig ein. Es nahm keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung vor.
Nach einer Betriebsprder Mietzinsen fehle es an der von
Letztlich musste das Finanzgericht M
Im Steuerstreit mit den Finanzbeh
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Datum: 19.10.2018 - 03:05 Uhr
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