businesspress24.com - Legionellenprüfung - 25.0000 Euro Bußgeld für Vermieter möglich
 

Legionellenprüfung - 25.0000 Euro Bußgeld für Vermieter möglich

ID: 1524945

Kosten der Legionellenprüfung sind unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter auf den Mieter als Betriebskosten oder Nebenkosten umlagefähig


(businesspress24) - Die Trinkwasserverordnung wurde in diesem Jahr wieder ver

Nachdem ich mir das Gesetz durchgelesen habe, stelle ich fest, dass es wenig verst



Da Vermieter in der Regel keine Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind, sind die meisten Vermieter davon nicht betroffen.



Eigener Brunnen

Anders sieht es aus, wenn ein Vermieter eigenst



Vermieterpflicht: Legionellenpr





Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die nat

In der Trinkwasseranlage einer Immobilie vermehren sich diese Legionellen unter bestimmten Umst

Die gefdung verursachen.

Wenn es beim Betrieb der Wasserversorgungsanlage zu Vernebelungen kommt, eine Warmwasserversorgungsanlage mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 l Inhalt vorhanden ist oder wenn in einem Rohrleitungssystem zwischen Abgang des Trinkwassererw



Bei Ein- und Zweifamilienh

Nach aktueller Gesetzeslage ist die Untersuchungspflicht fext geschuldet. Um kein Risiko einzugehen, unterstelle ich die Erfordernis der Untersuchung in diesem Fall.

Bei vermieteten Mehrfamilienh



Achtung bei Inbetriebnahme nach dem 09.01.2018

Bei Anlagen, die nach dem 09.01.2018 in Betrieb genommen wurden oder werden, ist die erste Untersuchung innerhalb von 3-12 Monaten nach Inbetriebnahme durchzuf

Betroffene Vermieter sollten sich sp



Mieter sind zu informieren

Die Mieter sind

Bei

In der Mitteilung sind Name und Anschrift des Eigent

Bei positivem Befund sind weitere Untersuchungen sowie eine Gef

Wird gegen die Pr

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Ich empfehle sicherheitshalber die ausdr

Dazu finden Sie weitere wichtige Informationen in meinem Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung und in diesem Videoseminar. Formulare und Musterschreiben werden ohne weitere Kosten zum Download mitgeliefert.







Fazit

Vermieter sollten unbedingt und z

Sorgen Sie f

Die Ma

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Als Diplom-Immobilienwirt (DIA), Buchautor und Verfasser von Fachartikeln ist Thomas Trepnau mit seiner 30-jährigen Branchenerfahrung ein ausgewiesener Experte, der regelmäßig Unternehmen und Investoren berät.
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Birgit Bessin:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.09.2018 - 01:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft


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