Westfalenpost: Aus der Zeit gefallen / Kommentar von Harald Ries zum kirchlichen Arbeitsrecht
(ots) - Es ist ein Urteil in einem Einzelfall, und es ist
dem betroffenen Caritas-Mitarbeiter zu g
wegen einer "unzul" ung
macht der Richterspruch klar, dass die kirchlichen Arbeitgeber mit
ihren diskriminierenden Sonderregeln immer weniger durchkommen. Und
das ist eine gute Nachricht. Nat
angeh
F
D
wurde und seit Jahren Gerichte besch
zu tun? Nur dann h
Selbstbestimmungsrecht, das aus der Weimarer Verfassung ins
Grundgesetz
Europ
katholischen Bisch
offenbar uneinheitlich gehandhabt. Deutsche Gerichte haben die
arbeitnehmerfeindliche Praxis lange geduldet - gut, dass die EU einen
Riegel vorschiebt.
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Datum: 14.08.2018 - 15:11 Uhr
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