Rheinische Post: Kommentar /
Herrschaft des Rechts
= VON HENNING RASCHE
(ots) - In Artikel 20 des Grundgesetzes findet sich
dieser Satz: "Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz
gebunden." Der Satz ist nicht popul
gedruckt oder auf den Unterarm t
angemessen: Der Satz b
staatlichen Exzess. Sollten Ermittler kinderpornografisches Material
hochladen d
verlockend: Die deutschen Ermittler leuchten noch mit einem Teelicht
in den dunklen Raum des Darknets, w
Australier einfach das Licht anmachen. Wenn nun mit
computergeneriertem Material eine scheinbar moralisch einwandfreie
Eintrittskarte in die Kinderporno-Foren parat liegt, warum sie nicht
nutzen? Artikel 20 liefert die Antwort: Recht und Gesetz. Das
Strafrecht verbietet das Verbreiten von Kinderpornografie, weil es
den sexuellen Missbrauch von Kindern f
computergenerierte Bilder. Solange das Recht herrscht, sollten
Politiker die Finger davon lassen.
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Datum: 06.08.2018 - 15:03 Uhr
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