Abfindung - Kein ermäßigter Steuersatz bei Kündigung durch Arbeitnehmer
Abfindung - Kein ermäßigter Steuersatz bei Kündigung durch Arbeitnehmer

(businesspress24) - Erh
Die sog. FAz.: 1 K 279/17).
In dem zu Grunde liegenden Fall musste der Arbeitgeber Personal abbauen und schloss mit der klagenden Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag. Gemhlt werden.
Die Arbeitnehmerin k
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass die Frau die vorzeitige K
Bei Abfindungen sollten auch immer die steuerlichen Auswirkungen beachtet werden. Im Steuerstreit mit den Finanzbeh
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Datum: 01.08.2018 - 03:15 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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