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Abfindung - Kein ermäßigter Steuersatz bei Kündigung durch Arbeitnehmer

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Abfindung - Kein ermäßigter Steuersatz bei Kündigung durch Arbeitnehmer


(businesspress24) - Erh



Die sog. FAz.: 1 K 279/17).



In dem zu Grunde liegenden Fall musste der Arbeitgeber Personal abbauen und schloss mit der klagenden Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag. Gemhlt werden.



Die Arbeitnehmerin k



Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass die Frau die vorzeitige K



Bei Abfindungen sollten auch immer die steuerlichen Auswirkungen beachtet werden. Im Steuerstreit mit den Finanzbeh



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html



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Datum: 01.08.2018 - 03:15 Uhr
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