Skandalurteil LAG Hamm: Arbeitnehmer verzichtet auf Beratung - Arbeitgeber haftet!
Warum Personaler künftig die Beratung der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgungüberwachen und dokumentieren müssen!

(businesspress24) - MVoreingenommenheit mancher Arbeitsrichter ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Haftung des Arbeitgebers trotz eines Beratungsverzichts des klagenden Arbeitnehmers (Az.: 4 Sa 852/17).
Der Fall:
Im April 2003 stellte die sp
Im September 2003 schloss der Kl
In der arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen der Beklagten und dem Arbeitnehmer, der Entgeltumwandlungsvereinbarung, wurde unter Punkt 4 schriftlich vereinbart:
"Nach den derzeit geltenden steuerrechtlichen Regelungen sind erst die sp"
Am 14.11.2003, also zwei Monate nach Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung, verabschiedete die damalige rot-gr"Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung", kurz "GKV Modernisierungsgesetz", durch das Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterworfen wurden.
In den folgenden Jahren erhielt der Kl
Im Januar 2015 erhielt der Kler Gesamtbeitrag an die Krankenkasse auf rund 6.500 EUR.
Die Klage:
Der Kl
Das Urteil:
Die Beklagte wurde gem. Urteil vom 6.12.2017 der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm dazu verurteilt, dem Kl
Begr
Warum handelt es sich bei einem Blick auf die Fakten um ein Skandalurteil?
-Der Kl
-Das Gesetz zur Kranken - und Pflegeversicherungspflicht wurde erst nach Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung verabschiedet!
-Es wurde in der Entgeltumwandlungsvereinbarung vertraglich vereinbart, dass sp
-Der Kl
-Und letztlich wurde der der Arbeitgeber gesetzlich und tarifvertraglich zur Bewilligung der betrieblichen Altersversorgung gezwungen!
Und trotz aller dieser Fakten erkennen die Richter des LAG Hamm eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers - ein Skandal, der die Verbreitung der betriebliche Altersversorgung nachhaltig erschwert!
Folgende Punkte sollte jede Personalabteilung in der betrieblichen Altersversorgung beachten:
-Keine betriebliche Altersversorgung ohne Expertenbegleitung
Betriebliche Altersversorgung ist zu 60% Arbeitsrecht, zu 30% Steuerrecht und maximal zu 10% Versicherungsrecht. Aus diesem Grund ist es keine gute Idee, die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen durch den Versicherungsvermittler konzipieren zu lassen. Lassen Sie Ihre betriebliche Altersversorgung von einem unabhwww.k-bav.de/unsere-dienstleistungen).
-Keine Zusage ohne Beratungsdokumentation
Zu jeder betrieblichen Altersversorgung geh kann sich der Arbeitgeber vor ungerechtfertigten Regressansprokumentation unter info(at)k-bav.de an.
-Keine ungepr
Immer h erhalten.
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Unsere Empfehlung: Lassen Sie jede zu
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Datum: 30.07.2018 - 09:20 Uhr
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