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Zum strafrechtrechtlichen Zweifelssatz „in dubio pro reo“

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(businesspress24) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16

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Nun mag man meinen, dass in heutigen Zeiten in Deutschland keine Probleme dahingehend vorherherrschen. Ein Blick auf die Verurteilungsstatistik der BRD vor dem Europ
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Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Hildebrandt
Datum: 29.07.2018 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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