Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem falsch eingestuften Schüler
(ots) - Seit 2014 gibt es im NRW-Schulgesetz f
einen Rechtsanspruch darauf, sich f
allgemeine Schule zu entscheiden. Das Land ist damit einer
UN-Konvention nachgekommen, die Deutschland zur schulischen
Inklusion verpflichtet. Es ist gut, dass es diesen Rechtsanspruch nun
gibt. Er soll verhindern, dass sich ein Fall wie Nenad M. wiederholt.
Denn an der K
Gutachten aus Bayern einfach
lang nicht auf, dass der Sch
unterfordert war? Die Elternvereine sagen, dass Nenad M. kein
Einzelfall sei. Es ist aber schwer vorstellbar, dass es noch viele
solcher F
sensibel bei der Einsch
Das gemeinsame Lernen ist f
richtige Weg, aber eben nicht f
F
es gut, dass es weiterhin F
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Datum: 17.07.2018 - 15:30 Uhr
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