Allg. Zeitung Mainz: Milde Strafe / Kommentar zum NSU-Urteil / Von Reinhard Breidenbach
(ots) - Rechtzeitig zu ihrem 65. Geburtstag ist Beate
Zsch
Haft sind guter Durchschnitt bei einer Verurteilung zu
"lebensl" plus Feststellung besonders schwerer Schuld. Mit 65
kann man noch etwas haben vom Leben. Den Opfern der terroristischen
M
ewig. Das Erstaunlichste am NSU-Urteil ist, dass viele, die dazu
Stellung nehmen, von einer "harten Strafe" sprechen, die gegen
Zsch
die v
get
dieser Frau, in Mitt
aufmachen: Ausgehend von 22 Jahren w
Jahre Haft pro Ermordetem. Etwas mehr als zwei Jahre Haft f
Menschenleben. Eine harte Strafe? Ein Gericht kann kraft Gesetzes nur
"lebensl" verh
aber daf
lassen bundesdeutsche Gesetze M
"lebensl" hei
Schuld ein paar Jahre mehr. Es stellt sich die Frage, wann der
Gesetzgeber diese Tradition endlich beendet. Es geht nicht um
irrwitzig hohe Strafma
USA. Schon gar nicht geht es um die Todesstrafe; sie verbietet sich.
Aber es geht um angemessene S
vielleicht, wenn es gut geht, auch das Leid der Hinterbliebenen ein
wenig lindern k
eines eklatanten Staatsversagens in der Bundesrepublik Deutschland.
Viele Jahre lang zog eine M
Unschuldige um. Das Unterst
gesch
vermuten ist, dass Verfassungssch
Verfassungssch
gab es nie wirkliche Aufkl
Das M
Kernaufgabe an, dieses Feld auszuleuchten, zumal der Prozess dann
noch viel l
erf
Sicherheitsbeh
eigenen NSU-Desaster zu lernen. Hoffentlich waren das keine Meineide.
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Datum: 11.07.2018 - 12:58 Uhr
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