Ausgleichungspflicht unter den Erben

(businesspress24) - Essen, 22. Juni 2018****Bekanntlich ist die Auseinandersetzung zwischen den Erben ein unbeliebtes Thema. Brisanter wird es nach Ansicht von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D"Aber ich habe doch jahrelang den Vater/die Mutter gepflegt..." oder "... die letzten Jahre nur in seinem Haushalt mitgeholfen."
"Solche oder flegeleistungen zu tragen hatte, machten sich die anderen Erben ein sorgloses Leben", erkl
Um der F"Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass der Ausgleichsanspruch entf".
Das OLG Schleswig hat sich im Urteil vom 22.11.2016, Az.: 3 U 25/16, mit der Frage befasst, wie so ein Ausgleichsbetrag bei Pflegeleistungen ermittelt wird. Denn hierzu schweigt "Ausgleichung so zu bemessen ist, wie es mit R"
Das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidungsfindung diese sehr abstrakte Anordnung wie folgt konkretisiert.
1.Zum einen muss die Pflegeleistung w
2.Die auszugleichende Pflegeleistung muss zur Mehrung oder zumindest Erhaltung des Erblasserverm
Der Erhalt des Erblasserverm dem Gesichtspunkt der Billigkeit nicht zu dem Ergebnis f
Bei der Bezifferung der Leistung sind deshalb folgende Faktoren zu beachten:
-Leistungszeitraum, Pflegeaufwand und in welchem Umfang der Nachlass erhalten wurde.
-Im Rahmen der Billigkeitspr
-Verm
"Um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, sollte der Erblasser in seiner letztwilligen Verf", r
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Datum: 22.06.2018 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
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