Rheinische Post: Kommentar /
Haltungsverbot muss her
= Von Christian Schwerdtfeger
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(ots) - Wer in NRW einen gro
H
den zust
verst
ist vern
Schlangen zu Hause h
Haltung nachweisen. Dabei k
f
W
Eine entsprechende Anzeigepflicht besteht nicht. Und ein
Haltungsverbot besonders gef
Das ist unverst
deutsche Wohnzimmer - und schon gar nicht in die H
Daher sollte die Haltung von besonders giftigen und gef
Tieren gesetzlich verboten werden. Und f
Menschen nicht t
bestehen.
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Datum: 18.06.2018 - 15:19 Uhr
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