Rheinische Post: Kommentar: Das Recht auf Schutz
(ots) - Immer wieder werden Kinder Opfer von Gewalt, 
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Exzesse sind zum Gl
einzelnen Fall, wenn Erwachsene das Vertrauen ihrer Schutzbefohlenen 
zerst
verhindern kann, dann muss er zumindest eine Wiederholung vermeiden. 
Laut einer Studie der Hochschule Koblenz fehlen deutschen 
Jugend
Kleinen? Artikel sechs des Grundgesetzes definiert die Aufgabe: Ehe 
und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen 
Ordnung, genauso Pflege und Erziehung der Kinder. Wenn aber nicht 
genug Personal vorhanden ist, muss dieser Missstand beendet werden. 
Das Ziel darf nicht zerredet werden, der Kampf gegen 
Kindesmisshandlungen muss an oberster Stelle stehen. Denn jeder hat 
das Recht auf k
Kinder. Dieses Recht steht nicht zur Disposition.
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Datum: 14.05.2018 - 15:02 Uhr
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