Muss ich oder nicht?
- Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist
(businesspress24) - F
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Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht u. a. f
- In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wurde ein Freibetrag f
- Mehrere Jobs wurden parallel angenommen und es wurden von zwei oder mehr Arbeitgebern L
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Betreuungsgeld, Insolvenzgeld oder Altersteilzeitzuschl
- Der ehemalige Arbeitgeber hat einen sonstigen Bezug wie eine Abfindung ausbezahlt und diese wurde erm
- In der Ehe oder Lebenspartnerschaft sind beide berufst
- Nach Scheidung oder Tod des Partners wurde im selben Jahr wieder geheiratet.
- Es lagen weitere Eink
- Der Ehegatte ist beschr
- Es wurde ein Verlustvortrag geltend gemacht.
- Eink
- Single-Rentner mit Eink
- Das Finanzamt fordert zu einer Abgabe auf, obwohl die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen.
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Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Strasse 5
93128 Regenstauf
j.gabes(at)lohi.de
09402 / 503159
www.lohi.de
Datum: 02.05.2018 - 04:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1519277
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach
Stadt:
München
Telefon: 089 / 2781310
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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