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Der Gesellschaftsvertrag und was Sie darüber wissen sollten!

ID: 1518403

Informationen der Kanzlei George& Partner


(businesspress24) - 1. Was ist ein Gesellschaftsvertrag?



Erst durch einen Gesellschaftsvertrag entsteht eine Gesellschaft. Das bedeutet: Mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander. Sie verpflichten sich hiermit zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks.



Wie dieser Zweck zu f



2. Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?



Im Grundsatz ben



Bei der Erschaffung des Gesellschaftsvertrags ist der gemeinsame Zweck von zentraler Bedeutung, da dieser die Rechte und Pflichten der Gesellschafter konkretisiert. Dabei kann der Gesellschaftszweck beliebiger Natur sein, je nachdem welches Anliegen Ihre Gesellschaftst



Bei Personengesellschaften wie der GbR gilt bez



Beachten Sie jedoch, dass f



Hierbei sollten sie im Hinterkopf behalten, dass auch vorher schon die M



Sollte der Gesellschaftsvertrag nicht wirksam geschlossen sein, kann dies weitreichende Folgen f



Kontaktieren Sie uns daher unter info(at)georgepartner.de. Wir begleiten die Gr



3. Warum ist es wichtig, nicht nur das zur Gr



Es ist wichtig, im Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen zu treffen. In Streitf



Im Zweifel wird dann ein Wille der Gesellschafter zugrunde gelegt, den die Gesellschafter so bei der Gr



Daher ist es umso wichtiger, sich einen ordentlichen Rechtsrat einzuholen. Wir unterstnsten ausgehen.



Der Knackpunkt ist letztendlich der: Ohne Regelungen im Gesellschaftsvertrag kommen die Gesetzesregelungen zur Anwendung. Diese regeln jedoch allgemein und generell alle m



Um solche Effekte zu vermeiden, ist es daher unerltzung zugeschnitten sind.



4. Welche Pflichtbestandteile gibt es?







Wenn Ihre Gesellschaft zur Existenz gelangen soll, m



- Die Festlegung des gemeinsamen Zwecks ist unverzichtbar. Dieser stellt das zentrale Element einer Gesellschaft dar. Er kann unterschiedlichen Inhalts sein, je nachdem, welches Vorhaben die Gesellschaft realisieren soll.

- Weiterhin m

- Dar



5. Welche weiteren Regelungen finden in der Praxis h



F







Weitere m



- Leistungen der Gesellschafter aller Art und Ausgestaltung der konkreten Erbringung

- Pflichten, die sich nach Erbringung der Einlageleistung ergeben

- Rechte der Gesellschafter wie Verwaltungs- oder Mitwirkungsrechte

- Informationspflichten

- Verschwiegenheitspflichten

- Beteiligungsverh

- Sonderrechte und -pflichten

- M



Geregelt werden kann au



- Wer die Gesch

- Wer die Gesellschaft nach au

- Abberufung eines Gesch

- Abfindung

- Art der Bezahlung der Abfindung

- Befugnis der Handelsregisteranmeldung

- Prozessf

- Gerichtsstand und Schiedsklauseln



Es sollten weiterhin Bestimmungen getroffen werden bez



- Des Zustandekommens von Entscheidungen

- Zust

- Stimmabgabe, Mehrheitsklauseln

- Beschlussm

- Zustimmung f

- Buchf

- Jahresabschluss

- Beendigung der Gesellschaft und Dauer der Gesellschaft

- Fortentwicklung der Gesellschaft und Wechsel von Gesellschaftern

- Abtretung und Einziehung von Gesch

- Erbfolge

- Haftung der Gesellschafter untereinander

- Schaffung zus



Trotz der Gestaltungsfreiheit gibt es Grenzen, die man beachten muss, damit die Regelungen, die man trifft, auch tats



Dar



Dies wird wohl in den seltensten Fillen gehandelt wird.



Vor allem in der GmbH und der UG sind Regelungen bzgl. der Rechte der Gesellschafter und Rechte und Pflichten der Gesch



Regelungen sind daher ratsam, damit die Gesellschafter auch weiterhin gen



6. Ergibt ein Gesellschaftsvertrag f



Ohne einen Gesellschaftsvertrag kann eine GbR nicht entstehen!



Regelungen, die



Vor allem in einer Personengesellschaft wie der GbR stehen Ihnen weitreichende Spielr



Laut Gesetz wie noch so banal.



Dies k



Im Endeffekt ist es daher mehr als ratsam, von der M



Sie k



Die Regelungsbedten Gesellschaft am besten passen.



7. Wie werden



Der Gesellschaftsvertrag an sich ist grunds



Im Prinzip m



Da sowohl der Vertragsschluss, als auch die Vertrags



Dies kann in Hinblick auf die Handlungsfe Unternehmen blockieren.



Um dem entgegenzuwirken, kann im Gesellschaftsvertrag eine Mehrheitsklausel aufgenommen werden. Diese muss jedoch bestimmt ausgestaltet sein, damit sie wirksam ist. Vorrang haben immer schutzw



Konkrete Grunds& Partner zur Seite. Wir beraten Sie und empfehlen Ihnen, wie Sie Regelungen ausgestalten m



8. Welche Besonderheiten ergeben sich f



Auch in einer GmbH kann der Gesellschaftsvertrag grunds



F



Im GmbH-Gesetz befinden sich dar



Was k



Weiterhin m



In solch einem Prozess kann es zu vielen kleinen Fehlern kommen. All diese Fehler k



Besonderheiten gelten bei zustimmen.



Besonderheiten k



Sie sehen, es kann Ausnahmen geben, die trotz Regelung im Gesellschaftsvertrag des einstimmigen Beschlusses bed



Beschlwerbsverbot.



Gerne unterst



9. Welche Fehler werden beim Gesellschaftsvertrag h



Viele Gesellschaftsvertr



Bedenken Sie, wenn Ihr Vertrag nichtig ist, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Eigenschaft als Organisation und aufgrund vielf



In solchen F"nicht entstanden" erachtet. Damit k



Deshalb sollten Sie sich beim Erstellen eines Gesellschaftsvertrags unbedingt richtig beraten lassen, was m



10. Wie kann mir die Kanzlei George & Partner beim Aufsetzen oder



Wir gestalten Gesellschaftsvertr



- Gesellschaftsvertrag erstellen

- Gesellschaftsvertrag

- Einladung zur Gesellschafterversammlung

- Protokollierung

-

- Anspr



Quelle: www.georgepartner.de



George & Partner mbB

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70173 Stuttgart



Tel: 0711 - 222 54 442

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Niels George
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BERLINER MORGENPOST: Obergrenze als Politikum / Kommentar von Susanne Leinemann zu Kita-Zuzahlung
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Datum: 11.04.2018 - 08:20 Uhr
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