Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Pressefreiheit versus Eigentumsschutz
(ots) - Der Volksmund sagt:
als der Stehler.
Mit ihrer Entscheidung erlauben die obersten Richter, dass bei einem
Einbruch widerrechtlich gemachte Filmaufnahmen
werden d
Informationsbed
als dem Schutz von Eigentum und der Privatsph
Betrieb die rechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Daf
dass neue Gesetze oft erst durch Medienberichte auf den Weg
gebracht werden. Das Urteil st
auch ihre Verantwortung gegen
die durch verschmutzte Kleidung mit Keimen belastet werden k
Der BGH urteilte nicht
Gebrauch des dabei entstandenen Filmmaterials - vergleichbar der
Behandlung zweifelhaft erworbener Steuer-CDs. Aufgabe des
Journalisten bleibt es, zu pr
auch auf legalem Weg erhalten kann. Transparenz kommt ihm
entgegen - etwa durch Webcams, wie hier und da in St
installiert.
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Andreas Kolesch
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Datum: 10.04.2018 - 15:30 Uhr
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