Westfalen-Blatt: Keine Handydaten von Doppelmörder: Staatsanwaltschaft Detmold prüft
Ermitlungen gegen Telekom
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Detmold pr
Erfolgsaussichten einer Strafanzeige gegen die Telekom.
Oberstaatsanwalt Christopher Imig sagte dem WESTFALEN-BLATT,
Telekommunikationsanbieter h
zwei F
herausgeben wollen.
Amtsgerichts gab.
Telekommunikationsunternehmen setzten sich seit Monaten straflos
Gesetze und Gerichtsbeschl
kleinen Sohn umgebracht hatte.
ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Telekom und
m
Vorwurf komme versuchte Strafvereitelung in Frage - ein Delikt, das
mit bis zu f
Netzanbieter die Daten, sofern sie denn vorhanden seien, erst aus,
wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss anr
Imig.
Zum Hintergrund: Am 1. Juli 2017 trat der Paragraph 113b des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Er verpflichtet
entsprechende Unternehmen, Telefonverbindungen mit Nummern, Datum und
Zeit zehn Wochen sowie Internetverbindungsdaten und Handystandorte
vier Wochen zu speichern. Eine kleine Firma aus M
Speicherkosten von 10.000 Euro im Monat f
Speicherpflicht und bekam recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
M
EU-Recht. Trotzdem gilt das Gesetz weiter.
Dessen ungeachtet gab die dem Wirtschaftsministerium zugeordnete
Bundesnetzagentur im Juni 2017 bekannt, sie werde keine Bu
gegen Firmen verh
Desaster f
Kriminalbeamter:
Bundesnetzagentur das Gesetz au
nat
Ein Telekomsprecher sagte dem WESTFALEN-BLATT, man gehe davon
aus, dass nach der OVG-Entscheidung keine Speicherpflicht mehr
bestehe.
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Datum: 26.03.2018 - 21:00 Uhr
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