Stuttgarter Nachrichten: zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Sparkassen in ihren Unterlagen auf die weibliche Form des Wortes Kunde verzichten dürfen.
(ots) - Das Gericht f
Sparkassenvordrucke, auf denen neben den Begriffen "Einzahler" und
"Kontoinhaber" die Ansprache "Einzahlerin" und "Konteninhaberin"
fehlt, ein praktisches, von allen
befreites Argument ins Feld. Solange schwierige Dokumente durch die
Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter w
zus"Kundin" verzichtbar. Jetzt will die Kl
vors Bundesverfassungsgericht. Mal sehen, was dort passiert. Der
Bundesgerichtshof jedenfalls hat klug abgewogen und sich daf
entschieden, juristisch geschlechtsblind zu entscheiden. Was allemal
besser ist als blau
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Datum: 13.03.2018 - 15:05 Uhr
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