Schwäbische Zeitung: BVG sollte das Bremer Urteil kassieren - Leitartikel zu Polizeikosten
(ots) - Wer populistisch argumentiert, ist schnell
dabei, das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zu loben. Weil
der Profifu
Milliardengesch
und 2. Bundesliga organisiert sind, dem betroffenen Land Geld f
polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Hochsicherheitsspielen
bezahlen. Schnell wird danach gefragt, warum der Steuerzahler daf
geradestehen soll, damit junge Million
gegen einen Ball treten k
vollstopfen. Es sei nur recht und billig, wenn die Vereine f
Polizeieins
Geb
Doch das ist ebenso kurz gedacht wie falsch. Der B
erwarten k
Sicherheit des
Sicherheitsobolus. V
haben, sich in der N
Volksfesten in der S-Bahn. Oder nach Rockkonzerten im Zug. Die
Veranstaltung selbst muss auch der jeweilige Organisator sichern,
nicht aber das Umfeld. Dies ist die ureigene Aufgabe eines Staates.
Auch f
Unternehmen Steuern.
An dieser Stelle sei an die Wirtschaftskraft der Branche erinnert:
Eine Studie des Unternehmensberaters McKinsey hat bereits im Jahr
2010 ergeben, dass dem deutschen Fiskus per annum durch den
Profifu
Ebenfalls gern
mancher Stadt, um die Touristen ansonsten einen gro
w
Steuergelder. Es gibt genug Studien, die belegen, dass die Summe der
Einnahmen durch den Fu
Das Bundesverwaltungsgericht sollte das Bremer Urteil kassieren.
Pressekontakt:
Schw
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion(at)schwaebische-zeitung.de
Original-Content von: Schw
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.02.2018 - 16:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1516374
Anzahl Zeichen: 1232
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Ravensburg
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 37 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwäbische Zeitung: BVG sollte das Bremer Urteil kassieren - Leitartikel zu Polizeikosten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schwäbische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).