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Westfalen-Blatt: Ist es richtig, dass die SPD-Mitgliederüber die GroKo abstimmen dürfen? - Ein Pro und Contra

ID: 1516280


(ots) - Ja:

Juristisch ist zum SPD-Mitgliederentscheid alles gesagt. Das
Bundesverfassungsgericht hat die f
Verfahren gar nicht erst angenommen. Wer behauptet, das habe rein
formale Gr
nur den leisesten Zweifel an der demokratischen Legitimation des
Mitgliederentscheids, so h
gefunden, dies zum Ausdruck zu bringen. Alles andere liefe darauf
hinaus, den H
ihrer Aufgabe nicht nach. Viel wichtiger aber: Alle beteiligten
Parteien befinden
auch auf unterschiedliche Weise. Und so wie im CSU-Vorstand Personen
stimmberechtigt waren, die bei der Bundestagswahl kein Mandat
errungen haben, so gilt das Gleiche auch f
1001 CDU-Delegierten, die am n
zusammenkommen. Warum aber eine Entscheidung von 463.723
SPD-Mitgliedern undemokratischer sein soll als die von 1001
CDU-Mitgliedern oder die von rund 50 CSU-Vorstandsmitgliedern,
erschlie
Millionen Menschen, die am 24. September 2017 SPD gew
st
zu. Legt man den Verlauf des Wahlkampfs, s
vor allem die Aussagen der SPD-Spitze vor der Wahl zu Grunde, lie
sich eher das glatte Gegenteil behaupten: Die W
davon ausgehen, dass die SPD in der Opposition landet. Daraus
resultiert ja gerade der Zwist in der SPD um ein Ja zu einer neuen
Gro
mag das Unbehagen am Mitgliederentscheid verst
Rational zu begr
eintreten, sie muss es aber nicht. Allerdings muss die Partei auch
alle Folgen ihrer Entscheidung tragen. Wer jedoch meint, die Bildung
einer Gro

B
wenig lukrativ gelten. Beides aber ist gewiss nicht der SPD
anzulasten.

Nein:

Dass die SPD ihre 463.723 Mitglieder entscheiden l
Deutschland von einer Gro
undemokratisch. 9,5 Millionen W
Zweitstimme der SPD gegeben. 9,5 Millionen Menschen haben die
Sozialdemokratische Partei beauftragt zu regieren - in welcher
Konstellation auch immer. Denn mit der W




Mandat zu Koalitionsverhandlungen erteilt. Doch die SPD dr
davor, ihr Mandat auszu
Mitglieder ab - auf nicht mal 500.000 Menschen. Die
Prozent der SPD-W
ist auf einmal nicht mehr gefragt - weil sie keine Parteimitglieder
sind. Daf
mit, die in Deutschland nicht mal w
Grundgesetzes geht die Staatsgewalt vom Volk aus, womit jene gemeint
sind, die die deutsche Staatsb
an Bundestagswahlen teilnehmen. Mit ihrer Mitgliederbefragung
umgeht die SPD die Regelung. Nun k
deutschen Pass
Parteimitglieder, die auch nicht als Bundestagsw
sind. Das Bundesverfassungsgericht hat f
dieses Prozedere nicht angenommen, ohne das zu begr
aber nicht gefolgert werden, dass die Verfassungsrichter die
Mitgliederbefragung guthei
Eine Verfassungsbeschwerde kann sich n
der Justiz, der staatlichen Verwaltung und der Gesetzgebung richten -
aber eben nicht gegen das Vorhaben einer Partei.

k
Legislaturperiode hebeln st
parlamentarischen Systems faktisch aus
Bundesverfassungsgerichtspr
Gastbeitrag f
widersprechen?



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt,

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Datum: 19.02.2018 - 15:00 Uhr
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