Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen
Verträgen widersprechen und tausende Euro zusätzlich kassieren

(businesspress24) - (Essen, im Februar 2018) Millionen Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen waren bei Vertragsabschluss mit rechtlich falschen Widerspruchsbelehrungen versehen. Deshalb kann diesen Vertro Extra-Zahlung von der Versicherungsgesellschaft. Die Details...
Rechtliche Grundlagen des Widerspruchs und der anschlie"fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthielten, k", erkl
Bei einer sogenannten R"Nach Abzug bestimmter Kosten springen als Extra-Zahlung oft einige tausend Euro heraus, bisweilen sogar mehr als zehntausend Euro", wei
Wichtig: Grunds
"Auch viele noch laufende Lebens- und private Rentenversicherungen sind mangels Rentabilit", ist HELP24-Experte Frank Mingers
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
HELP24 zählt zu den führenden Verbraucherportalen in Deutschland mit der Fokussierung auf Finanzen und Versicherungen. Dank der Kooperation mit dem Rechtsdienstleister HASSO24 und eines bewährten sowie funktionierenden Netzwerks versierter und erfahrener RechtsanwältInnen trägt HELP24 ganz allgemein zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland bei und kämpft mit besten Erfolgsaussichten für die Durchsetzung finanzieller Ansprüche in unzähligen Einzelfällen.
Simons Team
Heinz-Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo(at)simons-team.de
0171-3177157
www.ex-prezz.de
Datum: 19.02.2018 - 01:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1516248
Anzahl Zeichen: 2635
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Mingers
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-2790600-14
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 11 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HELP24 (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).