businesspress24.com - Affenexperiment: VW wollte Studie bei Gerichtsverfahren ausschließen lassen
 

Affenexperiment: VW wollte Studie bei Gerichtsverfahren ausschließen lassen

ID: 1515426


(ots) - Der Autobauer Volkswagen versucht nach
NDR-Informationen derzeit, Unterlagen zum umstrittenen
Affenexperiment aus einem laufenden Gerichtsverfahren in den USA
ausschlie
vorgelegt worden, die gegen das Unternehmen klagen. Volkswagen
Amerika hat bei einem Gericht in Virginia mehrfach beantragt, die
umstrittene Affenstudie nicht als Beweismittel zuzulassen. In dem
Verfahren am Fairfax County General District Court im US-Bundesstaat
Virginia klagen VW-Kunden im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegen
das Unternehmen. "Das einzige Ziel des Kl
und emotionale Reaktion der Jury hervorzurufen, in der Hoffnung, dass
diese VW Amerika f
zu tun hatte", hei
Gericht vom 13. Oktober 2017, der dem NDR vorliegt. Der Vertreter der
Kl"Im aktuellen Fall bewegt
sich VW in einem Schema von Unterschlagung und Geheimhaltung, die
LRRI Studie ist ein weiterer Beweis f", hei
der Erwiderung.

Die ersten beiden Antr
dritten Antrag will das Gericht im Februar entscheiden. In dem
j
Gericht m
gesundheitliche Auswirkungen von Stickoxiden oder anderen
Diesel-Abgasen, einschlie
thematisieren k

Volkswagen war nach Informationen des NDR schon fr
juristisch nicht mit der Studie in Zusammenhang gebracht werden zu
k
umstrittenen Affentests an das amerikanische Lovelace-
Forschungsinstitut Lovelace Biomedical (LRRI) in Albuquerque - im
US-Bundesstaat New Mexico. In einer E-Mail aus dem Jahr 2013 schreibt
der leitende VW-Werksarzt Michael Spallek, gleichzeitig
Gesch"Uns geht es
darum den Text [zur Studienvergabe] rechtssicher so formuliert zu
wissen, dass es sich nicht um eine von uns verantwortete
Auftragsforschung handelt." Die E-Mail erhielt auch VW-Cheflobbyist
Thomas Steg in Kopie. Aus der Formulierung solle klar werde, schrieb
Spallek weiter, dass "wir eine Zuwendung an LRRI zu einer sinnvollen




und notwendigen wissenschaftlichen Studie geben, deren Durchf
und Ergebnisse allein in den H". Steg wurde
inzwischen von Volkswagen beurlaubt. Ein VW-Sprecher argumentiert in
einer aktuellen Stellungnahme "Die Durchf
durch das US-Institut Lovelace Respiratory Research Institute (LRRI)
und die Beauftragung der EUGT steht nach Ansicht von Volkswagen in
keinem juristisch relevanten Zusammenhang mit dem genannten
US-Verfahren."



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Datum: 30.01.2018 - 14:07 Uhr
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