Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB
(businesspress24) - Konkreter Fall
Ein Mitgliedsunternehmen (Unternehmerin) hatte vor dem AG Eilenburg gegen einen Unternehmer - zus
Wegen der Frage, ob die Pauschale i.S.d. Beschluss vom 18.01.2018, Az. III ZR 174/17 aus und legte dem EuGH gem
"Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europahlungsverzugs des Schuldners durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden und daher nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu ersetzen sind ?"
Revisionsgrund
Bereits vor Inkrafttreten des
Das AG Aachen (Urteil vom 26.07.2016, Az. 113 C 8/16, NJW-Spezial 2016, 540) hat dann die Anrechnung auf externe Kosten wegen der Erw
Die im Verfahren LG Leipzig nachgewiesene uneinheitliche Rechtsprechung f
Laufende Verfahren
Bis zur Entscheidung des EuGH (bei Vorabentscheidungssachen war Informationen im Internet nach im Jahre 2016 mit 15 Monaten durchschnittlich zu rechnen) wird es nun sicherlich eine Vielzahl von Verfahren geben, in denen die Anrechnungs-Thematik des "so klaren Wortlaut des Gesetzes" nicht beston 58,50 EUR, der dann um 40,00 EUR gemindert werden soll).
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Datum: 29.01.2018 - 04:15 Uhr
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