vbm tief enttäuscht von IG Metall, Klage beabsichtigt
(ots) - Der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und
Elektro-Industrie e.V. kritisiert die IG Metall scharf. Nach
Stunden musste die vierte Tarifverhandlung in Baden-W
aufgrund unerf
ergebnislos abgebrochen werden. "Das Verhalten der IG Metall
entt
f
Verhandlungswillen zeigte sie am Ende weder bei der Entgeltfindung,
noch bei der Arbeitszeitflexibilisierung", kommentierte vbm
Hauptgesch
Weiter verurteilt der vbm die heute getroffene Entscheidung des IG
Metall Vorstandes zur Durchf"Die
sogenannten Tagesstreiks sind eine v
ist ein Tabubruch, gegen den wir wegen der rechtswidrigen und
diskriminierenden Forderung nach einem Teillohnausgleich rechtlich
vorgehen", betont Brossardt und f"Mit den Tagesstreiks
entstehen gerade in der Metall- und Elektro-Industrie mit ihren
internationalen Wertsch
Sch
Einigungswillen gezeigt haben."
Brossardt erkl"Die IG Metall muss einsehen, dass der
Teillohnausgleich f
ungerecht und diskriminierend ist, sondern auch rechtswidrig. Das
haben wir mehr als deutlich gemacht. Leider h
ihren drei Hauptforderungen trotz gutachtlicher belegter
Rechtswidrigkeit fest. Umso entt
vor Gericht kl
am Verhandlungstisch und nicht auf dem Instanzenweg."
Pressekontakt:
Katja Schlendorf-Els
E-Mail: katja.schlendorf-elsaesser(at)ibw-bayern.de
Original-Content von: VBM - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.01.2018 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1515320
Anzahl Zeichen: 1413
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Arbeit
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 119 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"vbm tief enttäuscht von IG Metall, Klage beabsichtigt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VBM - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).