businesspress24.com - Rechtsfragen zu Public Viewing Events bei der WM 2018
 

Rechtsfragen zu Public Viewing Events bei der WM 2018

ID: 1514896

Beim Public Viewing werden die TV-Bilder der Fußball-WM einem Publikum auf Großbildleinwänden oder auf Fernsehgeräten in Biergärten, Gaststätten, auf öffentlichen Plätzen oder in Veranstaltungsräumen gezeigt. Zu beachten sind: Sportveranstalterrecht, Senderecht, Lizenzrecht, Markenrechte und Wettbewerbsrecht.


(businesspress24) - Welche Lizenzen ben

Der Veranstalter der Fuolche Events sind auch keine Lizenzen erforderlich, solange von den Besuchern kein Eintrittsgeld verlangt wird.

Vorab: Ob ein Public Viewing lizenzpflichtig ist oder nicht, richtet sich nicht nach dem Reglement der FIFA, sondern nur nach geltender Gesetzeslage. Das Reglement der FFIA hat keinen Gesetzescharakter. Die Bestimmungen des Reglements sind lediglich fz (UrhG) dies vorsieht.

Kein Sportveranstalterrecht

Der Gesetzgeber gewnstalter wie die FIFA kein vergleichbares gesetzliches Leistungsschutzrecht an ihrer Veranstaltung, auch wenn sie dies vom Gesetzgeber vehement fordern.

Das Senderecht (

Nach Eintrittsgeld anzubieten. Im Umkehrschluss bedeutet das: ein solches ausschlie

Frage: Wie kommt ein Sportveranstalter wie die FIFA zu einem Recht, dass per Gesetz nur Sendeunternehmen zusteht?

Der Sender kann sein Recht an der Fu

Das Recht der

Sind ndungen (FS-Tarif) an. Informationen erteilt die GEMA auf Anfrage oder auf ihrer Internetseite.

Frage: Wann muss eine Lizenz eingeholt werden?

Ein klarer Fall einer lizenzpflichtigen Veranstaltung wpreise oder in einem

Frage: Kommt es f

Das Reglement der FIFA unterscheidet in kommerzielle, nicht-kommerzielle und erstmals auch spezielle-nicht-kommerzielle Veranstaltungen. F


Wann werden durch ein Public Viewing Markenrechte oder Wettbewerbsrecht verletzt?

Der Veranstalter der Fu

Welche

Betreiber von nicht genehmigungsbed00 bis 6.00 Uhr und Sonn- und Feiertage besonders gesch


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Datum: 17.01.2018 - 05:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 17.01.2018
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