Rheinische Post: Kommentar /
Eine Steuer auf Abruf
= Von Martin Kessler
(ots) - Fast alle zahlen sie, kaum jemand kennt sie
richtig: die Grundsteuer. Einmal im Jahr kommt der Bescheid. Dann
k
entscheiden, ob sie die Steuer im Ganzen begleichen oder
viertelj
umlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt sichtbar angedeutet,
dass diese wenig beachtete Steuer wohl verfassungswidrig ist. Grund:
Die Wertentwicklung seit der Festlegung der Einheitswerte im Jahr
1964 hat sich v
etwa ist jetzt deutlich mehr wert im Verh
Grundst
verschlossen, weil sie nicht schlafende Hunde wecken wollte. Jetzt
wird - wie so oft - Karlsruhe diesen Job
Gerechtigkeit schaffen. Und zwar mit Recht. Der Gesetzgeber muss die
Grundsteuer reformieren. Ein gutes Modell liegt bereit. Man k
die Bodenrichtwerte als Grundlage nehmen, denn sie bestimmen den Wert
der Grundst
Neubewertungen bewahren und f
Politik sollte sich jetzt Gedanken machen.
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Datum: 16.01.2018 - 15:24 Uhr
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