Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Verfassungsrichter Bertrams hält Kirchenasyl in Härtefällen für legitim
Michael Bertrams: Duldungsvereinbarung zwischen Kirchen und Bundesregierung hat sich bewährt
(ots) - K
Verfassungsgerichtshofs f
h
Eine Duldungs-Vereinbarung von 2015 zwischen den Kirchen und der
Bundesregierung "hat sich bew", schreibt der Jurist im "K
Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe). Die Regelung sollte Anfang 2018
Nach Bertrams'' Ansicht sind die Kirchen im Rahmen der
grundgesetzlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit in Verbindung mit
ihrem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht dazu befugt, Kirchenasyl zu
gew
"Ein Widerstandsrecht gegen den Staat leiten die Kirchen daraus nicht
ab", betont Bertrams. "Sie erkennen vielmehr an, dass die zust
Ausl"
Das Institut des Kirchenasyls sei zwar ein Rechtsversto
aber "eine neue Gespr
Obhut genommenen Fl
Kirche". Diese h
ber
Im Streit
katholische Kirche 2015 mit Bundesinnenminister Thomas de Maizi
(CDU), dass der Staat in H
akzeptiert, die Abschiebung w
einmal juristisch
Kirchengemeinden als Asylgeber vor Ort verpflichtet, jeden Einzelfall
sowohl den staatlichen Beh
Stellen zu melden und das Kirchenasyl bei einem negativen Ergebnis
der erneuten
Fl
Nach Kirchenangaben gew
Pfarrgemeinden in etwa 350 F
In der Mehrzahl geht es dabei um " Dublin-F", also um
Fl
zur
Italien, Bulgarien oder Ungarn.
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Datum: 14.01.2018 - 19:00 Uhr
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