Rheinische Post: Kommentar /
Streitfall Familiennachzug
= Von Martin Kessler
(ots) - Die Familie steht unter dem besonderen Schutz
des Grundgesetzes, unabh
gilt auch f
die voraussichtlich dauerhaft ihren Aufenthalt in Deutschland haben.
Wenn also Menschen, die zwar nur vor
aber doch auf l
Familienangeh
nicht versagen. Er w
sondern auch gegen das Grundgesetz versto
berechtigt zu fragen, wie viele wohl aus L
oder Afghanistan dann zu uns sto
Aufkl
Stopp des Familiennachzugs nicht fallen. Denn ein Einfallstor f
eine weitere ungeregelte Einwanderung darf der Familiennachzug nicht
werden. Also sind zun
eine grunds
uns kommen.
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Datum: 28.12.2017 - 15:15 Uhr
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