Das ändert sich zum 1. Januar 2018
ARAG Experten zu Gesetzesänderungen im neuen Jahr

(businesspress24) - Der Jahresbeginn ist auch diesmal wieder der Startschuss f
Gesetzlicher Mutterschutz wird ausgebaut
Mit Beginn des Jahres 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Dann treten wesentliche Teile des "Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzes" in Kraft. Bislang galt das Mutterschutzgesetz nur f
Doppelte Erleichterung f
F
Mehr Kindergeld und h
Familien mit Kindern k
"D" mit ge
Auch f"D" ver"D" entsprechend angepasst: Der Mindestunterhalt betr"bis 1.900 Euro" statt bislang "bis 1.500 Euro". Entsprechend wurden auch die weiteren Einkommensgruppen angehoben. Je nach Nettoeinkommen des getrennt lebenden Elternteils kann das f
Geringerer Rentenfreibetrag f
Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkvoll versteuern.
Rentenbeitrag sinkt
ZukBundesregierung hat der Bundesrat noch kurz vor dem Jahreswechsel gebilligt. Bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.000 Euro bedeutet das allerdings nur eine Entlastung von einem Euro.
Hartz-IV-S
Etwas mehr Geld gibt es dagegen auch im kommenden Jahr wieder f
H
Gutverdiener mnnen sie sich privat krankenversichern.
Mehr Mindestlohn in der Pflege
Auch wenn der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 2018 genauso hoch liegt wie 2017 - n
Neue Regelungen f
Zum 13. Januar 2018 treten neue, europaweit einheitliche Regeln f"Zweite Zahlungsdiensterichtlinie" - oder kurz "PSD II" -, die vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt wurde, sieht unter anderem eine neue Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch vor. Werden die Bank- oder Kreditkarte, das Lastschriftverfahren oder das Online-Banking von Betr
Besteuerung von Investmentfonds
Fondsanleger m Januar 2018 anfallen, werden besteuert. Als Ausgleich erhalten Privatanleger einmalig einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person.
Private Bauherren haben neue Rechte
Privaten Bauherren bringt das neue Jahr mehr Rechtssicherheit beim Bau einer neuen Immobilie. Ab dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals den "Bauvertrag" und f"Verbraucherbauvertrag" im Berlischt das Widerrufsrecht sp
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
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Thomas Heidorn
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Datum: 22.12.2017 - 06:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Brigitta Mehring
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Politik & Gesellschaft
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