Sieg für die kommunale Demokratie in NRW
ÖDP NRW zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs

(businesspress24) - (Münster) – Als einen großen Sieg für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen sieht die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes NRW zur Sperrklausel im Kommunalwahlrecht.
Für die ÖDP war es bereits die dritte Klage gegen kommunale Sperrklauseln. Bereits 1999 und 2008 stellte sie vergleichbare Gesetze auf den „Prüfstand“ der Ver-fassungsrichter. In beiden Verfahren war die ÖDP erfolgreich mit ihrer Klage gegen den Landtag.
„Aller guten Dinge sind Drei.“ Die ÖDP hofft, dass nach der neuerlichen klaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die etablierten Parteien endlich aufhören, sich durch Verfassungstricks Vorteile bei den Kommunalwahlen verschaffen zu wollen.
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In der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) arbeiten Menschen, die gemeinwohlorientiert denken und handeln. Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Men-schen auf unserer Erde und an die zukünftigen Generationen. Wir entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Mensch, Tier und Umwelt mit dem Ziel einer lebenswerten, gerechten und friedvollen Gesellschaft. Der Grundsatz „Mensch vor Profit“ steht im Mittelpunkt unserer Politik. Wir lösen die Umwelt- und die Armutsfrage gemeinsam, indem wir ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge ehrlich und weitsichtig betrachten.
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Datum: 21.11.2017 - 17:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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