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Kathrin Wagner-Bockey: AfD-Antrag hat gravierende fachliche Mängel

ID: 1508968


(ots) - Es kommt Ihrem Antrag nicht zugute, dass Sie jetzt
hier so in Selbstmitleid baden. Auf die Dauer wird das Spiel der AFD
langweilig. Sie greifen sich beliebig Themen heraus, gegen die
eigentlich niemand etwas hat, bzw. bei denen sich alle einig sind.
Dann basteln Sie daraus einen Antrag, mit dem Sie sich als Retter der
Witwen, Waisen und Nichtschwimmer profilieren wollen. Dabei tun sie
dann regelmäßig so, als hätte sich noch nie jemand um dieses Problem
vor Ihnen gekümmert! So ist es ja aber nicht! In den vergangenen
Jahren wurden immer wieder die Mittel für den Sport aufgestockt,
sowie unter den Rahmenbedingungen der Schuldenbremse neue Spielräume
da waren.

Seit 2015 gab es den Themenschwerpunkt der Sanierung von
Schwimmsportstätten mit 2 Millionen Zuschuss, für den Haushalt 2017
wurde der Titel noch einmal um 750.000 EUR erweitert. In Absatz 1
machen Sie es sich sehr einfach! Wenn Sie glauben, dass es reicht zu
fordern, ein paar Empfehlungen umzusetzen, so greift das hier zu
kurz. Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen und ich
zitiere aus den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der
Kultusminister (der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der
Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes
zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht): "Die
Träger der öffentlichen Schulen sowie der Schulen in freier
Trägerschaft stellen geeignete Bedingungen für die Erteilung des
Schwimmunterrichts sicher."

Die Feststellungen der Kultusministerkonferenz sind so richtig,
wie allgemein gehalten. Landauf, landab gibt es von Kommune zu
Kommune unterschiedliche Bedingungen, die den Schwimmsport betreffen.
Welche Schule, welcher Sportverein hat schon ein Hallenbad direkt um
die Ecke zur Verfügung? Und ist das eine realistische Forderung? Wohl




kaum.

Mein Sohn hat mit 5 Jahren Schwimmen gelernt. Ende August in einem
Freibad. Ich sage Ihnen, ich war froh, dass es zwei ausgesprochen
sommerliche Wochen waren, in denen er dort zum Schwimmen angeleitet
wurde. Es wäre nicht vergnügungssteuerpflichtig gewesen, im
strömenden Regen dieses Sommers am Beckenrand die ersten
Schwimmversuche zu begleiten! Auch in der Schule hatten meine Kinder
Schwimmunterricht. Dort war er aber wirklich schon mit
organisatorischen Hürden gespickt. Wie sollte die dritte Klasse in
einem vertretbaren zeitlichen Rahmen ins Schwimmbad kommen und wie
die Kinder dort wirklich sicher betreuen, begleiten, anleiten? Ich
habe Hochachtung vor allen Lehrern, die sich dieser Aufgabe stellen
und danke ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für ein besonderes
Engagement.

Mein Beispiel zeigt aber auch: Es gibt unterschiedliche Wege,
Schwimmen zu lernen. In der Schule, im Verein und in verschiedenen
Kursangeboten. Diese Angebote müssen zusammen betrachtet und
optimiert werden. Beispielsweise könnte ein Ganztagsangebot an einer
Schule in Kooperation mit einem Verein durchaus neue Wege eröffnen!
In Punkt 2 fordern Sie die Befragung der Grundschulen zur Umsetzung
des Schulschwimmsports. Das kann man so machen. Es macht aber Sinn,
hier die weiteren fachlich kompetenten Vereine und Verbände
mitanzuhören. Da das Parlament in der letzten Plenarwoche eine
landesweite Sportentwicklungsplanung beschlossen hat, macht es Sinn
die grundsätzliche Fragestellung zum Schulschwimmsport hier
aufzunehmen. Das setzt der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, SPD,
Grüne, FDP und des SSW um.



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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)

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Datum: 17.11.2017 - 07:00 Uhr
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