Rheinische Post: Kommentar: Mehr Schlagkraft im Kampf gegen Terror
(ots) - Eine Neuaufstellung der Ermittlungsbehörden -
nicht nur in Nordrhein-Westfalen - ist spätestens seit dem Fall des
Terror-Attentäters Anis Amri überfällig. Das beispiellose
Behördenversagen hat die Tat ermöglicht. Gut, dass der
NRW-Justizminister nun die Initiative ergreift. Mehr als 1000 neue
Justizbeamte sind ein Versprechen, an dem er sich wird messen lassen
müssen. Dreh- und Angelpunkt für eine effektive Bekämpfung von Terror
ist nicht nur die gute Personalausstattung, sondern insbesondere eine
effiziente Vernetzung der Behörden. Zudem wird man im Kampf gegen die
Gefährder nur erfolgreich sein, wenn Behördenmitarbeiter, Polizisten
und Justizbeamte persönlich Verantwortung wahrnehmen und jeder
Unregelmäßigkeit nachgehen. Es reicht nicht, wenn allein die Politik
Konsequenzen aus dem Fall Amri zieht. Alle, die mit möglichen
Gefährdern zu tun haben könnten, müssen besondere Aufmerksamkeit
walten lassen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.
Zugleich müssen die Ermittler in der elektronischen Kommunikation mit
so vielen Vollmachten ausgestattet sein, dass sie möglichen Tätern
auch auf die Spur kommen können. Da gibt es noch gesetzliche Lücken.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.11.2017 - 14:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1505991
Anzahl Zeichen: 1340
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 11 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Mehr Schlagkraft im Kampf gegen Terror
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).