Mitteldeutsche Zeitung: zum dritten Geschlecht
(ots) - Das Grundgesetz garantiert die Würde des Menschen
und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es verbietet die
Diskriminierung wegen des Geschlechtes. Auch wer nicht Mann oder Frau
ist, hat das Recht, vom Staat anerkannt zu werden. Deshalb hat das
Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, eine Neuregelung zu
finden. Die Richter stellen klar: Die Welt ist nicht nur
zweigeschlechtlich. Diese juristische Anerkennung wird auf Dauer auch
die gesellschaftliche Akzeptanz steigern.
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Datum: 08.11.2017 - 12:32 Uhr
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