Mitteldeutsche Zeitung: zu Rasern und Falschfahrern
(ots) - Welche Strafe können für solche Taten angemessen
sein? Für die Beantwortung dieser Frage hat das Landgericht Aachen
mit seinem Urteil gegen einen Menschen, der sich durch eine
Geisterfahrt das Leben nehmen wollte, neue Maßstäbe gesetzt. Im
Vergleich mit den vielen illegalen Autorennen ist diese Form, das
Auto als Waffe zu benutzen, sicher ein Extremfall. Doch die Folgen
sind mindestens genauso verheerend. Und müssen deshalb auch hart
bestraft werden. Es geht dabei um den Opferschutz, der seit kurzem
bei den Urteilen in den Vordergrund gerückt ist. Die Teilnahme an
illegalen Autorennen ist seit September keine Ordnungswidrigkeit mehr
- sondern eine Straftat, die bis zu zehn Jahre Haft nach sich ziehen
kann. Allein schon ein im Internet verbreiteter Aufruf zu einem
illegalen Rennen kann strafbar sein - selbst, wenn es am Ende gar
nicht stattfindet.
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Datum: 17.10.2017 - 12:49 Uhr
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