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Rheinische Post: Kommentar: Recht des Rechtsstaats

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(ots) - Der Kompromiss zwischen CDU und CSU bei dem
Thema Obergrenze folgt dem gesunden Menschenverstand, er hätte längst
beschlossen werden können. Die CSU bekommt die staatliche
Belastungsfähigkeit, die schon Ex-Bundespräsident Joachim Gauck
benannte, schriftlich festgelegt. Das Wort "Obergrenze" wird aber
vermieden, denn eine solche numerische Grenze für Asyl ist im
Grundgesetz nicht vorgesehen und Unsinn. Darauf hatte die Kanzlerin
schon 2015 im Interview mit dieser Zeitung hingewiesen. Und recht
behalten. Entscheidend ist, dass Deutschland die Regeln anwendet, die
existieren. Illegale Zuwanderung muss vermieden werden. Durch eine
Stärkung der EU-Außengrenzen und Asylzentren vor Ort etwa. Eine
Kontingentierung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive ist richtig,
auch der Nachzug enger Familienangehöriger. Kriegsflüchtlinge
erhalten einen vorübergehenden staatlichen Schutz, aber keine
Dauererlaubnis. Wer dauerhaft hierher kommen will, aber kein
Schutzbedürftiger ist, muss nachweisen, dass er gebraucht wird. Ein
gutes Recht des Rechtsstaats.

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Datum: 09.10.2017 - 13:59 Uhr
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