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Hamburg Airport gibt wichtige Hinweise für Passagiere: Was darf ins Hand- und Reisegepäck und was nicht?

ID: 1495210


(ots) - Die Vorfreude auf den Urlaub kommt schon beim
Packen des Koffers. Einige Gegenstände gehören aber nicht in Koffer
und Handgepäck. Damit einem reibungslosen Start in den Urlaub nichts
im Wege steht, sollten sich Passagiere bereits vor Reiseantritt über
die geltenden Sicherheitsbestimmungen für das Hand- und Reisegepäck
informieren.

So packe ich meinen Koffer richtig

Gegenstände wie Butangasbehälter, Nassbatterien, Bleichmittel oder
Feuerwerkskörper dürfen weder im Hand- noch im Reisegepäck
transportiert werden. Ein Gasfeuerzeug pro Person darf nur direkt am
Körper mitgeführt werden, jedoch nicht im Hand- oder Reisegepäck. Die
Mitnahme von Benzinfeuerzeugen (z.B. von Zippo) ist weder im Hand-
noch im Reisegepäck zulässig. Einzige Ausnahme: Das Feuerzeug ist neu
und noch originalverpackt. Alle spitzen und scharfen Gegenstände wie
Messer, Scheren oder auch Wanderstöcke sind an Bord des Flugzeuges
nicht erlaubt, können aber im oder als Reisegepäck aufgegeben werden.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die jeweilige
Fluggesellschaft.

Flüssigkeiten am besten im Koffer verstauen

Laut EU-Vorschrift dürfen Fluggäste Flüssigkeiten im Handgepäck
nur noch in geringen Mengen mit sich führen. Deshalb packt man die
Flüssigkeiten am besten in den aufzugebenden Koffer. Wer auf
Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verzichten kann, muss Folgendes
beachten: Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern mit einem
maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml mitgeführt werden.
Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren
Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter
verstaut werden.

Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel im Handgepäck
transportieren. Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im




Handgepäck gibt es für Medikamente und Babynahrung. Ausführliche
Informationen hierzu sind im Internet unter www.hamburg-airport.de zu
finden.

Was zählt zu Flüssigkeiten?

Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von
Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern,
wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum,
Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss,
Deoroller, Joghurt und Frischkäse.

Achtung: Beim Souvenirkauf auf den Artenschutz achten

Mit einem Souvenir aus fernen Ländern holt man sich die
Urlaubsstimmung nach Hause - doch aufgepasst: Viele Tiere stehen
unter Artenschutz, weshalb es verboten ist, Souvenirs von geschützten
Tieren aus dem Urlaub mitzubringen. Hierzu zählen zum Beispiel
Elfenbeinprodukte, Korallen, Krokodilleder und Felle von Großkatzen.
Eine Artenschutzvitrine am Hamburg Airport, die in der Fluggastpier
steht, klärt Reisende schon vor dem Start in den Urlaub darüber auf,
welche Souvenirs sie meiden sollten.



Ihr Pressekontakt am Flughafen:
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 040 - 5075 3611 '' E-Mail: presse(at)ham.airport.de

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Datum: 04.10.2017 - 04:52 Uhr
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