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Kölner Stadt-Anzeiger: Zahl der Kontoabfragen in NRW erreicht Rekordwert

ID: 1493570


(ots) - Köln. Die Zahl der Abfragen von Kontodaten privater
Person durch Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher hat in
Nordrhein-Westfalen einen Rekordwert erreicht, das berichtet der
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgbe). Nach Auskunft des
NRW-Finanzministeriums hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZASt)
in Bonn allein im ersten Halbjahr 2017 mehr als 25.300 Ersuchen von
Finanzämtern bearbeitet. Im gesamten Jahr 2016 waren es 17.323, 2015
nur knapp 13.800. Mit der automatisierten Kontoabfrage erhoffen sich
die Behörden, Sozial- und Steuerbetrügern schneller auf die Schliche
zu kommen. "Die Steigerung zeigt, dass es für die Steuerbehörden ein
erfolgreiches Mittel ist, um an Informationen über Schuldner zu
kommen", sagte Manfred Lehmann, NRW-Landesvorsitzender der deutschen
Steuergewerkschaft. Doch nicht nur Finanzbehörden haben Zugriff auf
die Kontodaten von säumigen Zahlern, seit 2013 sind auch
Gerichtsvollzieher berechtigt, im Namen privater Gläubiger über die
Kontenabfrage Geld einzutreiben. Auch hier schnellen die Zahlen nach
oben. Allein 2016 haben Gerichtsvollzieher in NRW 58.530 Ersuchen
beim BZASt zu Kontodaten von Privatpersonen gestellt, erfuhr der
"Kölner Stadt-Anzeiger" auf Anfrage beim NRW-Justizministerium. Ein
Jahr zuvor waren es 41.210. Die Zahlen würden in Zukunft weiter
steigen, glaubt Frank Neuhaus, Vorsitzender des NRW-Landesverbands
beim Deutschen Gerichtsvollzieherbund. "Immer mehr private Gläubiger
haben gelernt, dass dies ein vielversprechender Weg ist, um doch noch
an ihr Geld zu kommen". Datenschützer beobachten die wachsende
Neugier von Unternehmen, die ihr Geld mit Hilfe des Staats eintreiben
wollen, dagegen mit Sorge. Im Jahr 2003 ursprünglich als Mittel zur
Terrorbekämpfung eingeführt, wurde der Kreis von Personen, die am
Kontoabrufverfahren teilnehmen dürfen, stetig erweitert. "Die




Entwicklung und Ausweitung des Verfahrens ist bedenklich", sagte die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW.
Der Zugang müsse "strikt auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben".



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Datum: 27.09.2017 - 13:08 Uhr
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