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Serpil Midyatli: Schwule und lesbische Paare dürfen nicht ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden

ID: 1491619


(ots) - Wir freuen uns sehr, dass vom 1. Oktober an schwule
und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder
adoptieren können. Das ist ein Verdienst des jahrelangen Ringens um
die Öffnung der Ehe für alle. Ich bin sehr froh, dass es Martin
Schulz und der SPD noch in diesem Jahr gelungen ist, die Abstimmung
zur Öffnung der Ehe möglich zu machen haben, während Bundeskanzlerin
Angela Merkel immer gegen die Öffnung der Ehe war.

Homosexuelle Paare können schon jetzt beim Standesamt eine
Eheschließung ab dem 1. Oktober anmelden. Gleiches gilt auch für
Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe
umwandeln möchten. Endlich wird eine jahrelange Benachteiligung von
homosexuellen Paaren aufgehoben. Endlich!

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es dabei
wichtig, dass die Paare, die bereits für die Eintragung ihrer
Lebenspartnerschaft Gebühren entrichtet haben, nicht ein zweites Mal
für die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft zur Kasse gebeten
werden. Der Lesben- und Schwulenverband hatte bereits kurz nach der
Verabschiedung des Gesetzes zur Öffnung der Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare in Briefen an alle zuständigen
Landesminister zu einem Gebührenverzicht aufgerufen, da es sich bei
der Umwandlung um die Beseitigung einer Diskriminierung handle.

Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW und Sachsen haben
daraufhin dem LSVD mitgeteilt, dass für die Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe keine Gebühr erhoben wird, wenn die
Umwandlung im selben Standesamt erfolgt, in dem die Umwandlung
angemeldet und geprüft werden musste. In Hessen hat der Innenminister
Ende August angeordnet, dass die Kommunen die Umwandlung von
eingetragenen Lebenspartnerschaften in eine Ehe gebührenfrei
durchführen müssen. In Schleswig-Holstein gab es leider keine




Verlautbarung in diese Richtung vom Innenminister. Wir vermuten
daher, dass mit diesem Antrag der Innenminister höflich darum gebeten
werden soll.

Aber eigentlich braucht es keinen Antrag und kein Gesetz. In
Schleswig-Holstein muss die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren
angepasst werden, damit die Umwandlung der eingetragenen
Lebenspartnerschaft kein Gebührentatbestand ist.

Tatsächlich gab es schon Anfragen bei Standesämtern in
Schleswig-Holstein, woraufhin eine Gebühr für die Prüfung der
Ehetauglichkeit festgelegt wurde, obwohl die Paare ja diese Prüfung
schon einmal gemacht haben. Der LSVD berichtete dazu. Das Standesamt
hatte später die Gebühr wieder zurückgezogen. Aber eine offizielle
Verlautbarung des Innenministeriums zur Gebührenfreiheit fehlt
dennoch.



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Datum: 21.09.2017 - 05:51 Uhr
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