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Bundesverfassungsgericht plant Grundsatzurteil zur Terrorabwehr

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(dts) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe strebt offenbar eine Grundsatzentscheidung in Sachen Terrorabwehr an. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, wird das Gericht am 10. Februar über eine Normenkontrollklage gegen das Luftsicherheitsgesetz verhandeln und dabei klären, ob das Grundgesetz wegen der Abwehr terroristischer Gefahren geändert werden muss. Bereits 2006 hatte Karlsruhe entschieden, das Luftsicherheitsgesetz, das im Notfall den Abschuss einer von Terroristen gekaperten Passagiermaschine vorsieht, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Luftsicherheitsgesetz ist aber weiterhin in Kraft, und das Grundgesetz wurde noch nicht geändert.




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Datum: 02.01.2010 - 03:17 Uhr
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Politik & Gesellschaft


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