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Stuttgarter Zeitung: "Stuttgarter Zeitung" zum Urteil wegen verweigerter Hilfeleistung
Vertane Chance/ Hilfe für den Nächsten ist gesetzliche Pflicht. Verstöße werden zu milde geahndet.

ID: 1490503


(ots) - Bewusst wegschauen ist eine Straftat. Egal, ob
man einen Rentner in Essen links liegen lässt oder einen
verunglückten Motorradfahrer in Heidenheim filmt, statt die Polizei
zu rufen. Wer einen Hilflosen sieht und achtlos weitermacht, als sei
nichts geschehen, ist nicht nur ein unsolidarischer Fiesling, sondern
muss auch eine Geldstrafe zahlen. Doch welche Summe ist für ein
Menschenleben angemessen? Die drei Verurteilten, die den 83-jährigen
Rentner unbarmherzig übersahen, müssen zusammen 8800 Euro zahlen. Der
Richter hätte die ganze Härte des Gesetzes anwenden und die
Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilen können. Er hat es nicht
getan - und damit die Chance für ein deutlicheres Zeichen für eine
hinschauende Gesellschaft vertan.



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Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 72052424
E-Mail: spaetdienst(at)stzn.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

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Datum: 18.09.2017 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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