NRZ: NRW-Landesregierung will Sachleistungen für Flüchtlinge
(ots) - Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung will neu
ankommende Flüchtlinge für die Dauer ihres Asylverfahrens in
zentralen Landeseinrichtungen unterbringen und prüft ihre Versorgung
mit Sachleistungen. Damit sollen "Sog-Anreize" minimiert und die
Kommunen entlastet werden. Das sagte Integrations- und
Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) der Neue Ruhr/Neue Rhein
Zeitung (NRZ, Mittwochausgabe). "Wir würden die Sog-Anreize deutlich
reduzieren, wenn die Asylverfahren komplett in Landeseinrichtungen
durchgeführt werden und es dort für die ersten vier, fünf Monate bis
auf ein minimales Taschengeld nur Sachleistungen gibt", so Stamp. Der
nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt das Vorhaben:
"Viele Menschen ohne Bleibeperspektive kommen nur zu uns, weil wir
die höchsten Sozialleistungen haben", so Hauptgeschäftsführer Bernd
Jürgen Schneider. Das sei nicht akzeptabel. Schneider plädierte
außerdem für deutlich schnellere Asyl- und Gerichtsverfahren. "In der
Schweiz kommen die montags rein und gehen freitags raus." In diesem
Jahr sind bislang rund 22.700 Flüchtlinge nach NRW gekommen, im
Vorjahr waren es rund 70.800.
Pressekontakt:
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion
Telefon: 0201/8042616
Original-Content von: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.09.2017 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1486700
Anzahl Zeichen: 5536
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 8 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NRZ: NRW-Landesregierung will Sachleistungen für Flüchtlinge
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).