Rheinische Post: Kommentar: Quereinsteiger gründlich vorbereiten
(ots) - Der erste Schultag in NRW ist heute auch für
viele Lehrer ein spannender Tag. Insbesondere für jene, die zuvor
noch nie in diesem Beruf gearbeitet haben. Aufgrund des Lehrermangels
ist fast jeder zehnte neue Lehrer im beginnenden Schuljahr bereits
ein Quereinsteiger. Und NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP)
will, dass es noch mehr werden. Es muss durchaus kein Nachteil sein,
wenn ein Lehrer zuvor in anderen Bereichen Lebenserfahrung sammeln
konnte und den Schülern als gereifte Persönlichkeit gegenübertritt.
Gerade an den Berufskollegs sind die Erfahrungen mit
Seiteneinsteigern auch überwiegend positiv. Zumal ein Universitäts-
oder Fachhochschulabschluss in der Regel die Voraussetzung für einen
Wechsel an die Schule ist. Anders ist die Situation an den
Grundschulen mit ihren besonderen pädagogischen Anforderungen. Schon
Gymnasiallehrer, die künftig verstärkt an Grundschulen zum Einsatz
kommen sollen, sind darauf nicht entsprechend vorbereitet. Umso mehr
gilt dies für Quereinsteiger ohne pädagogische Vorkenntnisse. Auch
die vermeintlich weniger wichtigen Fächer Kunst, Musik und Sport
sollten sie dort nur nach sorgfältiger Vorbereitung unterrichten
dürfen.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.08.2017 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1485026
Anzahl Zeichen: 1722
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 14 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Quereinsteiger gründlich vorbereiten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).