businesspress24.com - Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesarbeitsgericht verbietet Spähsoftware Abwehrkampf Sigrun Mül
 

Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesarbeitsgericht verbietet Spähsoftware
Abwehrkampf
Sigrun Müller-Gerbes

ID: 1477125


(ots) - Wieder einmal hat ein höchstes deutsches Gericht
einen Pflock eingeschlagen gegen die Entwicklung zum komplett
gläsernen Menschen. Bislang hält die Justiz Kurs: Das
Bundesverfassungsgericht kassiert ein ums andere Mal ausufernde
Formen von Telekommunikationsüberwachung; der Bundesgerichtshof setzt
der Videospionage im öffentlichen Raum enge Grenzen; und das
Bundesarbeitsgericht verbietet nun den Einsatz von Keyloggern, die
jeden Tastaturanschlag registrieren, um jede Arbeitsminute eines
Angestellten zu kontrollieren. Die Urteile könnten beruhigen - wäre
da nicht die Tatsache, dass die Gerichte einen Abwehrkampf führen,
von dem längst nicht entschieden ist, ob sie ihn gewinnen. Denn je
weiter die Digitalisierung voranschreitet, desto einfacher und
unauffälliger ist der Eingriff in die Privatsphäre. Früher stand der
gestrenge Vorgesetzte kontrollierend hinter seinen Mitarbeitern, das
schärfste technische Überwachungssystem war die Stechuhr. Heute
hängen Kameras in Supermärkten, die "versehentlich" auch
Mitarbeiterinnen an der Kasse filmen. Schlüsselsysteme können
registrieren, welcher Angestellte wann welche Türen öffnet - bis hin
zum Klogang. Per Diensthandy sind Außendienstler auf Schritt und
Tritt zu orten. Und das ist längst nicht das Ende. Ein Beispiel: die
Datenmengen, die Gesundheitsapps im Smartphone zusammentragen. Es
wäre doch ein enormer Wettbewerbsvorteil, wüsste ein Arbeitgeber
schon beim Einstellungsgespräch, welcher Bewerber regelmäßig Sport
treibt oder Probleme mit dem Blutdruck hat. Alles okay, weil
Arbeitgeber doch ein berechtigtes Interesse daran haben, nicht
bestohlen zu werden, Bummelei zu verhindern und bestmögliches
Personal zu requirieren? Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat
erfreulich deutlich klargemacht, dass Mitarbeiter ihr Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung nicht an der Pforte abgeben. Dass




ein solches Urteil überhaupt nötig war, liegt übrigens auch daran,
dass das Thema bis heute nicht klar gesetzlich geregelt ist. Bereits
2009 hatte die damalige erste Große Koalition vereinbart, ein
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu erlassen. Bis heute gibt es keines.
Lediglich das allgemeine Bundesdatenschutzgesetz ist ein wenig
ergänzt worden. Dabei nachzubessern und Grundrechte auch im
Arbeitsalltag zu sichern, wäre eine wichtige Aufgabe für eine neue
Bundesregierung.



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Datum: 27.07.2017 - 15:15 Uhr
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