Neuauflage Schrottimmobilien: Vorsicht bei denkmalgeschützten Immobilien zur Sanierung!
(ots) - In den 1990er Jahren sind bundesweit Investoren 
auf sogenannte Schrottimmobilien hereingefallen. Doch auch in 
jüngster Zeit werben Anbieter etwa mit dem Prädikat 
"denkmalgeschützt" zum Kauf von Sanierungsobjekten: Immobilienerwerb 
und Sanierung inklusive. Wird die - zum Teil noch überteuerte - 
Sanierung nur teilweise oder unfachmännisch ausgeführt, drohen für 
den Erwerber erhebliche finanzielle Schäden. Für betroffene 
Investoren gibt es jedoch die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu 
machen.
   In Remshalden-Geradstetten (Baden-Württemberg) hatte ein Käufer 
ein denkmalgeschütztes Sanierungsobjekt erworben und gleichzeitig zur
Sanierung einen Generalunternehmervertrag mit der G2 GmbH & Co. KG  
in Dettingen abgeschlossen - einem Unternehmen, das sich auf Altbau- 
und Denkmalsanierung spezialisiert hat. Allein für die Umbau-, 
Renovierungs- und Sanierungsarbeiten wurde ein Pauschalbetrag von 
rund 199.000,00 Euro vereinbart. Wie üblich, war eine Zahlung nach 
Baufortschritt vorgesehen. Wie sich alsbald herausstellte, waren 
Leistungen trotz entsprechender Bautenstandsbestätigungen nur zum 
Teil oder nicht fachmännisch von der G2 GmbH & Co. KG erbracht 
worden. Nähere Recherchen ergaben Zweifel an der Seriosität des 
Sanierungsunternehmens.
   Betroffene Käufer sind in derartigen Fällen jedoch nicht 
schutzlos. Es kommen - je nach Fall - Ansprüche beispielsweise gegen 
das Beratungs- bzw. Vermittlungsunternehmen oder die finanzierende 
Bank in Betracht. Hat etwa der Vermittler Innenprovisionen von mehr 
als 15 Prozent erhalten, muss er den Erwerber hierüber aufklären. 
Möglich sind auch Schadensersatzansprüche gegenüber der 
finanzierenden Bank, etwa wenn ein sogenanntes "institutionalisiertes
Zusammenwirken" zwischen dem Verkäufer und der Bank vorliegt. Auch im
Fall der sittenwidrigen Überteuerung sind Schadensersatzansprüche 
gegeben. Betroffene Investoren sollten daher im Einzelfall mögliche 
Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
   Zum Kanzleiprofil: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB wird im JUVE, 
Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und 
erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen 
Kanzleien im Kapi-talanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, 
Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren 
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und 
Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. 
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die 
Kanzlei sind zurzeit sechszehn Anwälte tätig, davon sind sieben 
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN verfügt über 
Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB                       
RAin Dr. Petra Brockmann
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail:
petra.brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanw?lte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.07.2017 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1470053
Anzahl Zeichen: 3363
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Stuttgart
Telefon:
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 26 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neuauflage Schrottimmobilien: Vorsicht bei denkmalgeschützten Immobilien zur Sanierung!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







