R+V24: Führerscheinwissen im Test / Defekter Parkautomat: kein Freiticket zum Parken
(ots) - Parkuhr kaputt - was nun? Dürfen Autofahrer 
jetzt ohne Weiteres kostenlos auf der Parkfläche stehen bleiben? Ja, 
glauben rund ein Drittel der Befragten einer Studie des 
Kfz-Direktversicherers R+V24. Ein Irrtum, wie Sina Schmitt, 
Kfz-Expertin der R+V24-Direktversicherung, aufklärt: "Gibt es für die
Parkfläche noch andere funktionierende Automaten, muss dort ein 
Ticket gelöst werden. Ansonsten gilt: Parkscheibe gut sichtbar 
auslegen."
   Auch wenn sich jeder freut, wenn die Parkuhr kein Geld von ihm 
will - die Mehrheit der Autofahrer ist sich bewusst, dass sie ihr 
Fahrzeug nicht einfach so abstellen darf. Das zeigt die 
repräsentative Studie von R+V24 zum Führerscheinwissen. "Zunächst 
müssen Autofahrer prüfen, ob nicht in der gleichen Parkzone noch 
weitere, funktionierende Automaten stehen", erklärt Sina Schmitt. 
"Gibt es keine, dürfen sie die Parkscheibe auslegen."
   Wie eine Parkscheibe auszusehen hat, ist in der 
Straßenverkehrsordnung festgelegt: Ein blaues Rechteck mit weißer 
Schrift, 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf der 
Vorderseite darf keine Werbung abgebildet sein. Die Uhrzeit muss im 
24-Stunden-Format angezeigt werden. "Fahrzeugfahrer müssen den weißen
Pfeil auf die halbe Stunde einstellen, die auf ihre Ankunft folgt", 
so Sina Schmitt. Ist der Autofahrer beispielsweise um 12:10 Uhr 
angekommen, stellt er seine Parkuhr korrekt auf 12:30 Uhr. Wichtig: 
Der Zeiger darf nicht zwischen den Markierungen liegen. Ab dem 
eingestellten Zeitpunkt gilt dann die maximale Höchstparkzeit, die am
Parkplatz angegeben ist. "Wer sich nicht daran hält oder einfach 
einen Zettel schreibt, riskiert trotz kaputtem Parkautomat ein 
Bußgeld", so die Kfz-Expertin. Gleiches gilt, wenn ein Autofahrer die
Parkdauer überzieht oder die Parkscheibe zwischendrin weiterdreht.
   Elektronische Parkuhr - darauf ist zu achten 
   Praktisch sind elektronische Parkscheiben: Über einen eingebauten 
Bewegungsmelder stellen sie automatisch den Anfang der nächsten 
halben Stunde ein, sobald das Fahrzeug abgestellt wurde. Danach 
ändert sich die Einstellung nicht mehr. Der Fahrer muss nichts selber
tun. Zulässig sind die digitalen Parkscheiben, wenn sie alle Vorgaben
des Gesetzgebers erfüllen. Dazu gehört: Sie besitzen eine 
Typengenehmigung, das Wort "Ankunftszeit" steht über dem Display, das
Parken-Verkehrszeichen ist abgebildet, es gibt keine Werbung auf der 
Vorderseite, die 24-Stunden-Anzeige hat eine Zahlenhöhe von 
mindestens 2 cm und die Zeitangabe ist vor einer nachträglichen 
Manipulation gesichert. 
   "Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung 
   Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche 
Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie 
gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer 
R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen 
getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im 
Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem 
regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über 
richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf
rv24.de.
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Datum: 23.03.2017 - 05:30 Uhr
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