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Nüßlein/Dött: Sofort mit Endlagersuche beginnen

ID: 1439504


(ots) - Kompromiss beim Standortauswahlgesetz verlangt
allen etwas ab

Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag das
"Standortauswahlgesetz-Fortentwicklungsgesetz" und damit die Regeln
für die Suche nach einem Standort für ein Endlager für
hochradioaktive Abfälle beschließen. Hierzu erklären der
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Georg
Nüßlein und ihre umweltpolitische Sprecherin Marie-Luise Dött:

Georg Nüßlein: "Der Beschluss über das künftige Verfahren bei der
Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zeigt: Wir
übernehmen parteiübergreifend Verantwortung für die Folgen der
friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Diese friedliche
Nutzung endet in Deutschland in fünf Jahren unwiderruflich, wenn die
letzten Reaktoren vom Netz gehen. Der jetzt gefundene Kompromiss
verlangt allen etwas ab. Dies ist bei einem Thema, das über
Jahrzehnte zu tiefgreifenden politischen und gesellschaftlichen
Konflikten geführt hat, aber nicht überraschend. Entscheidend ist,
dass wir nun nach dem Standort mit dem Anspruch der bestmöglichen
Sicherheit suchen. Ich bin wie ein Großteil der Fachleute davon
überzeugt, dass dies in Deutschland nur ein Standort sein kann, an
dem die geologische Barriere die Hauptlast für die Isolation der
hochradioaktiven Abfälle trägt."

Marie-Luise Dött: "Nach der für kommende Woche geplanten
Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat muss die Standortsuche
umgehend beginnen. Das ist wichtig, weil jede Verzögerung das nun vor
uns liegende jahrzehntelange Verfahren weiter verteuern und das
gewonnene Vertrauen in den Neuanfang erschüttern würde. Der Bund ist
jetzt alleinig für die Zwischen- und Endlagerung finanziell und
organisatorisch verantwortlich, weil er die hierfür von den
Energieversorgungsunternehmen gebildeten Rückstellungen samt




Sicherheitsaufschlag ab 1. Juli diesen Jahres übertragen bekommt. Wer
künftig auf unnötige Verzögerungen setzt, spielt also mit dem Geld
des Steuerzahlers. Ein zügiges Verfahren ist aber auch im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, in denen sich derzeit die
15 zentralen und dezentralen Zwischenlager mit hochradioaktiven
Abfällen befinden. Diese dürfen nicht zu ''faktischen Endlagern''
werden. Die Menschen vor Ort brauchen eine klare Perspektive. Mit dem
gesetzlichen Ziel, bis 2031 einen Endlagerstandort festzulegen,
leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag."



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