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TÜV Rheinland: Rauchwarnmelder retten Leben / Rauchmelder sind bundesweit Pflicht / Auf europäische Norm EN 14604 achten / Geräte mindestens in Schlaf-, Kinderzimmer und Flure

ID: 1410886


(ots) - Bei Wohnungsbränden kommt es immer wieder zu
verheerenden Situationen. Giftgase wie Kohlenstoffdioxid oder
Kohlenstoffmonoxid können innerhalb weniger Minuten zum Tode führen.
Allein in Deutschland kamen im Jahr 2015 rund 400 Menschen durch
Brände ums Leben. Rauchwarnmelder können diese Todesfälle,
Verletzungen und Sachschäden verhindern. Seit Juni 2016 sind sie
bundesweit vorgeschrieben. Dabei hat jedes Bundesland eigene
Regelungen, was die Pflichten in Bezug auf die Installation und
Wartung, die Ausstattung von Bestands- und Neubauten betrifft. In
Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Rauchmelder ab 1. Januar 2017
in Schlafzimmern und Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein
Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein.
"Von technischer Seite werden hohe Anforderungen an die
Zuverlässigkeit von Rauchwarnmeldern zum Brandschutz gestellt", weiß
Oliver Brumm, Geschäftsfeldleiter elektrische Produkte bei TÜV
Rheinland. TÜV Rheinland prüft in Kooperation mit dem KRIWAN
Testzentrum Rauchwarnmelder auf ihre Sicherheit und Qualität. Die
Sicherheitsanforderungen an Rauchwarnmelder werden in der
Europäischen Norm EN 14604 geregelt.

In Küche und Bad ist die Installation von Rauchmeldern nicht
sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden
Fehlalarm auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt TÜV
Rheinland vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte
Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit.
"Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr
laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im
Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören", so der TÜV
Rheinland-Experte. Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des
Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach,




geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. Beim
Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp
einzusetzen. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der
Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind
wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Zuverlässige
Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen für geprüfte
Sicherheit bzw. das "Q" mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte
Geräte kennzeichnet.



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Datum: 15.12.2016 - 04:00 Uhr
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